Bürogemeinschaft Dorstener Anwälte
Alle Anwälte unserer Bürogemeinschaft legen großen Wert darauf, Sie ausführlich aufzuklären und zu informieren. Daher finden Sie folgend einige Erläuterungen über Tätigkeitsfelder, Rechtsbereiche und Verfahrensabschnitte. Wir möchten Sie bitten, besonders auf die Hinweise zu Fristen zu achten. Mit der rechtzeitigen Beratung kann viel unnötiger Aufwand, Wartezeit und Ärger vermieden werden.
Tätigkeitsfelder & Rechtsbereiche
Zivilrecht/Privatrecht
Zivil-/Privatrecht
Das Zivilrecht umfasst sämtliche bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten. Dies bedeutet die Regelung von Rechtsbeziehungen unter natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts. Aufgrund der Vielfältigkeit des Rechtsgebiets werden hier nur beispielhaft einige Rechtsgebiete aufgezählt:
Verkehrsunfallrecht
Siehe Verkehrsrecht.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Räumungsklagen
- Mietrückstände
- Mängel der Mietsache
- Schadensersatz
- Kündigung
- Schadensersatz weg. Beschädigung der Mietsache
- Betriebskostenabrechnung
- etc.
Kaufvertragsrecht
- Gewährleistung bei Sachmängeln
- Nacherfüllung
- Schadensersatz
- Minderung
- Rücktritt
- Kaufpreis- und Herausgabeansprüche
- Widerruf / Anfechtung von Verträgen
- Fernabsatzverträge
- etc.
Werkvertragsrecht / Dienstvertragsrecht
- Vergütungsansprüche
- Schadensersatz weg. Nichtleistung / Schlechtleistung / Verzug
- Erfüllungsansprüche
- etc.
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung
- Schadensersatz weg. Sach- oder Personenschäden
- Schmerzensgeld
- Unterlassungsansprüche
- etc.
Reiserecht
- Reisemägel
- Reisepreisminderung
- Reiserücktritt
- Schadensersatz
- etc.
Arbeitsrecht
Das arbeitsgerichtliche Verfahren
Hier wird nur kurz der Verlauf der wohl wichtigsten arbeitsgerichtlichen Klageart aufgezeichnet.
Das gerichtliche Verfahren bei einer Kündigungsschutzklage
- Das (arbeits-) gerichtliche Verfahren nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage sieht vor, dass das Gericht zunächst versuchen muss in einem Gütetermin eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen. Oftmals läuft dies darauf hinaus, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer eine Abfindung vereinbart wird und die Kündigungsschutzklage nicht weiter verfolgt wird.Hier muss sich der Arbeitnehmer gut überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, mit der Klage den Erhalt des Arbeitsplatzes zu verfolgen. Schließlich hat der Arbeitgeber bereits zu erkennen gegeben, dass er auf eine weitere Zusammenarbeit verzichtet.Der Arbeitgeber seinerseits muss sich schon bei der Kündigung überlegen, welche Zugeständnisse er an den Arbeitnehmer im Falle einer Klage macht, um die Sache möglichst schnell „aus der Welt zu schaffen“. Will er hingegen nicht nachgeben, so muss er dass Prozessrisiko genau kalkulieren: Wird die Klage nämlich abgewiesen, muss er den Arbeitnehmer nicht nur weiterbeschäftigen, sondern ihm auch den ausstehenden Lohn nachzahlen. Eine Abfindung bietet hier viele Vorteile.
- Kommt im Gütetermin keine Einigung zu Stande, so geht der Rechtsstreit in das streitige Verfahren über. Das bedeutet, dass ab nun zu den von den Parteien gestellten Anträgen verhandelt wird.Spätestens jetzt müssen beide Parteien sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Argumente vortragen, weil sie sonst Gefahr laufen, mit später gebrachten Einwendungen nicht mehr gehört zu werden. Da hier einige verfahrensrechtliche Fallen lauern, ist anwaltliche Hilfe in diesem Abschnitt des Rechtsstreits eigentlich unverzichtbar.Das Gericht wird eingangs der Verhandlung in aller Regel noch einmal fragen, ob doch noch eine gütliche Einigung möglich ist. Wenn nicht, fällt es nach der Beweisaufnahme entweder gleich das Urteil oder bestimmt einen Termin, an dem die Entscheidung verkündet werden wird.
Ob eine Kündigung unwirksam ist, sollten Sie zuvor unbedingt anwaltlich prüfen lassen.
Beachten Sie unbedingt die Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung!
Eine weitere Besonderheit betrifft die Kostentragung in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten.
Anders als in anderen Prozessordnungen hat hier auch die obsiegende Partei ihre Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, Auslagen) selbst zu tragen!
Erbrecht
Erbrecht
Auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts kommt es leider immer wieder zu unschönen Außereinandersetzungen und Streitigkeiten zwischen den möglichen Erben.
Einer Vielzahl dieser Streitigkeiten kann vorbeugt werden, indem man bereits zu Lebzeiten einiges regelt.
In Betracht kommt hier vornehmlich, den Nachlass durch Testament zu regeln, oder aber auch durch ein sog. vorweggenommenes Erbe bereits jetzt Übertragungen vorzunehmen.
In der heutigen Zeit sog. Patchwork-familien ist es ebenfalls wichtig, sich über die erbrechtlichen Folgen z.B. einer erneuten Heirat zu informieren und ggfls. Regelungen zu treffen.
Familienrecht
Familienrecht
Im Familienrecht gibt es eine Vielzahl von Konstellationen, die Fragen und Probleme aufwerfen können. Neben Streitigkeitigen um Umgangsrechte oder gar das Sorgerecht tauchen die wohl häufigsten Probleme bei einer Trennung auf.
Hier gilt es u.a. nachfolgende Punkte zu klären:
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Umgangsrecht
- Hausrat
- u.a.
Nach Ablauf des erforderlichen Trennungsjahres kann dann ein Scheidungsantrag eingereicht werden.
Bei beabsichtigter Scheidung sollten Sie sich frühzeitig (vor Ablauf des Trennungsjahres) um anwaltliche Vertretung bemühen, damit ein solcher Antrag so frühzeitig wie möglich gestellt werden kann.
Aufgrund des in der Regel mit der Scheidung durchgeführten Versorgungsausgleiches kommt es mittlerweile zu teilweise extrem langen Verfahrensdauern, so dass auch ein ansonsten ,,unstreitiges“ Scheidungsverfahren gerne schonmal ein ganzes Jahr dauern kann.
Sofern der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen sollte, müßte entweder die Trennungszeit von 3 Jahren eingehalten werden oder aber es liegen die Voraussetzungen einer sog. Härtefallscheidung vor.
Strafrecht / Jugendstrafrecht
Strafrecht / Jugendstrafrecht
Das Strafverfahren
Das Strafverfahren unterteilt sich in 3 Verfahrensabschnitte (Ermittlungsverfahren / Zwischenverfahren / Hauptverfahren) dem evtl. ein Rechtsmittelverfahren und anschließend die Strafvollstreckung folgen.
Wichtigste Verhaltensregel:
Ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger sollten Sie keinerlei Angaben zur Sache machen.
Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren umfasst den Zeitraum vom Bekanntwerden einer Straftat bis zur Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob Anklage erhoben wird oder aber das Verfahren aus verschiedenen möglichen Gründen eingestellt wird.
Bereits in diesem Verfahrensstadium kann oftmals durch die anwaltliche Vertretung bereits auf eine Verfahrenseinstellung hingewirkt werden, so dass es erst gar nicht zur Anklageerhebung und zur mündlichen Verhandlung kommen muss.
Daneben besteht für den Verteidiger ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die amtliche Ermittlungsakte, welches von enormer Bedeutung ist.
Hauptverfahren
Das Hauptverfahren bezeichnet den Zeitraum zwischen Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht und Abschluss der mündlichen Verhandlung. Gerade in diesem Verfahrensabschnitt ist die anwaltliche Vertretung von enormer Bedeutung.
Der Verteidiger kann beispielsweise beurteilen, ob weitere Beweisanträge erforderlich sind und ob der Angeklagte sich zur Sache einlassen soll oder besser weiterhin von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen soll.
Daneben ist es auch Aufgabe des Verteidigers, auf die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens zu achten und evtl. Fehler zu rügen, um den Weg zur Überprüfung durch das Revisionsgericht offen zu halten.
Rechtsmittelverfahren
Endet das Hauptverfahren mit einer Verurteilung des Angeklagten, gibt es die Möglichkeiten der Berufung oder Revision, einzulegen binnen einer Woche ab Urteilsverkündung. Der Verteidiger wird Sie beraten, ob die Einlegung eines Rechtsmittels erfolgversprechend ist.
Strafvollstreckungsverfahren
Ist eine Verurteilung rechtskräftig geworden, folgt die Strafvollstreckung. Freiheitsstrafen werden bei Erwachsenen in der Strafvollzugsanstalt und bei Jugendlichen in der Jugendarrestanstalt (Jugendarrest) oder in der Jugendstrafvollzugsanstalt (Jugendstrafe) vollstreckt.
Hier sollte darauf geachtet werden, dass mögliche Anträge zur Strafaussetzung der Bewährung (beispielsweise nach Verbüßung von 2/3 der Strafe) frühzeitig gestellt werden, da ansonsten durch die langen Bearbeitungszeiten eine frühzeitige Haftentlassung verzögert werden kann.
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfaßt neben der Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen auch das Bußgeld-/Fahrverbotsverfahren, sowie evtl. Strafverfahren z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.
Zivilrechtliche Schadensregulierung
- fiktive oder konkrete Abrechnung
- Mietverschuldensquote
- Mietwagen/Nutzungsausfallentschädigung
- Schmerzensgeld
- etc.
Bußgeldbescheid
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, muß dieser nicht zwingend rechtmäßig sein.
Es gibt diverse Fehlerquellen, die einen solchen Bescheid angreifbar machen.
In Betracht kommen vorwiegend:
- Zustellungsmängel
- Verjährung
- fehlerhafte Messvorgänge
Gegen einen Bußgeldbescheid kann binnen 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Diese Frist ist unbedingt zu beachten, da ansonsten auch ein rechtswidriger Bescheid bestandskräftig wird.
Fahrverbot
Gerade wenn aufgrund des Verstoßes ein Fahrverbot droht, sollte dringend Einspruch eingelegt werden. Dies führt zum Einen dazu, dass oftmals eine Abwendung des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße erzielt werden kann, wenn z.B. durch ein Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das Bußgeldverfahren ist von einer Verkehrrechtsschutzversicherung umfaßt.
Pferderecht
Pferderecht
Rechtsberatung rund ums Pferd
Das ,,Rechtsgebiet Pferderecht“ stellt sich als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts dar.
Aus der Tatsache, dass es sich hier jedoch um ein Lebewesen handelt, welches aber rechtlich gemäß § 90 BGB als ,,Sache“ zu behandeln ist, ergeben sich vielfältige Besonderheiten und Ausnahmen bei der Gesetzesanwendung.
Häufigste Rechtsprobleme rund ums Pferd:
- Gewährleistungsrechte beim Pferdekauf
- Vertragsgestaltung: Kaufverträge / Einstallverträge / Reitbeteiligung etc.
- Haftungsfragen bei Reitunfällen
- Sach- oder Personenschäden durchs Pferd
- Tierhalterhaftung
- Tieraufseherhaftung
- u.v.m.
Wie Sie sehen, ist anwaltliche Hilfe im Verfahrensfall nahezu unverzichtbar. Da aber allein schon bei der Gestaltung und Durchführung der Verträge häufig Probleme auftreten, empfiehlt es sich, noch vor Abschluss anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht umfaßt alle Rechtsverhältnisse zum Staat, bei denen sich also nicht Privatpersonen gegenüberstehen, sondern Rechte und Pflichten gegenüber staatlichen Ämtern und Behörden geltend gemacht werden.
Das Öffentliche Recht ist durch unzählige Bundes- oder Landesgesetzte und Kommunalverordnungen in den jeweils speziellen Materien geregelt.
Hier sind vor allem nachfolgende Bereiche häufig relevant:
- das Polizei- und Ordnungsrecht (Versammlungsrecht, Baurecht, Gewerberecht…)
- das Ordnungswidrigkeitenrecht / insb. Verkehrsordnungswidrigkeiten (s. Bußgeldverfahren)
- das Sozialrecht (Arbeitsämter und soziale Leistungen des Staates)
- Asyl- und Aufenthaltensrecht
- das Schulrecht
- etc.
Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Sollten Sie sich in der Lage befinden, feststellen zu müssen, dass bereits die Überschuldung eingetreten ist oder aber droht, sind wir Ihnen gerne behilflich entsprechende Insolvenzverfahren vorzubereiten und einzuleiten.
Für Privatpersonen oder ehemalige Selbständige kommt in der Regel ein sog. ,,Verbraucherinsolvenzverfahren“ in Betracht, welches nach Ablauf der sog. Wohlerhaltensperiode von 6 Jahren mit der Restschuldbefreiung endet.
Sonstige Rechtsgebiete
Sonstige Rechtsgebiete
Auch auf andren Rechtsgebieten sind wir Ihnen gerne behilflich oder vermitteln Ihnen einen kompetenten Kollegen auf etwaigen Spezialgebieten.
Wie bereits erwähnt, können Sie sich an jeden Anwalt der Bürogemeinschaft wenden, sollten Sie sich nicht sicher sein, wer für Ihr Problem der oder die richtige sei.
Sprechen Sie uns einfach an!
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Prozesskosten- und Beratungshilfe
Für Personen, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten der Rechtsberatung oder Vertretung selbst zu tragen, gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Unter den nachfolgenden Links gibt es die entsprechenden Anträge.
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